
Sanitätsdienst - schnelle Hilfe bei Veranstaltungen
Aufwandsentschädigung
Was kostet Sie als Veranstalter ein Sanitätswachdienst?
Unser DRK-Ortsverein wird nicht durch öffentliche Gelder finanziert. Die Kosten unserer Dienstleistungen müssen wir also vollständig aus eigenen Mitteln decken. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass wir die Kosten an Sie als Veranstalter weitergeben. Mit Ihrer finanziellen Unterstützung helfen Sie uns, auch weiterhin eine professionelle Erste Hilfe und Versorgung zu gewährleisten.Zuständigkeit
Wo ist die DRK-Bereitschaft Balingen zuständig?
Die DRK-Bereitschaft Balingen ist für folgende Gebiete sanitätswachdienstlich zuständig:
Balingen, Endingen, Erzingen, Engstlatt, Heselwangen, Ostdorf
Veranstaltungen auf anderen Gebieten sind vom Veranstalter bei der dort zuständigen Bereitschaft anzufordern. Ist diese nicht in der Lage diesen Sanitätswachdienst durchzuführen kann ein Einsatz der Bereitschaft Balingen nach Absprache in einem anderen Einsatzgebiet stattfinden.
Auskunft über andere Bereitschaften im Kreis erhalten sie beim
DRK-Kreisverband Zollernalb unter der Tel.Nr. 07433 - 9099-0.
Anforderung eines Sanitätsdienstes
Wie kann ein Sanitätswachdienst gebucht werden?
Da der Sanitätsdienst von ehrenamtlichen Einsatzkräften durchgeführt wird, benötigen wir eine gewisse Vorlaufzeit für unsere Planungen. Fordern Sie den Sanitätsdienst deshalb am besten so früh wie möglich an - mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Anforderungsformulare erhalten sie als Kopiervorlage, um den Sanitätsdienst anzufordern.